Kanzleimarketing für Anwälte und Steuerberater ist eine Kunst für sich. Zwar arbeite ich bereits seit vielen Jahren in der Branche, hierbei insbesondere im Online-Marketing, und hier zeigt die Erfahrung:
Auch im Kanzleimarketing ändern sich – wie bei jeder anderen Form des Marketings bzw. Online-Marketings – die Paradigmen regelmäßig.
In diesem Beitrag möchte ich einen groben Überblick schaffen, an welchen Stellschrauben es sich für Kanzleien lohnt, in den Jahren 2022/2023 zu drehen, um letztendlich erfolgreicher Mandanten akquirieren zu können. Sei es nun online oder offline.
Bevor wir konkret in die Thematik einsteigen, möchte ich vorab kurz skizzieren, wie die Werberestriktionen, die für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare und alle anderen in diesem Bereich Schaffenden nach wie vor gelten, aktuell auszulegen sind. Hierzu werde ich die aktuelle Sachlage nennen, anschließend einige wegweisenden Rechtssprechungen für das Thema aufgreifen, um anschließend über die Implikationen für das Kanzleimarketing zu schreiben.
Deswegen, lassen Sie uns direkt starten.
Werbeverbot für Kanzleien 2022/2023 – Ein Überblick
Anwälte und Steuerberater dürfen nicht werben wie sie sollen. Sollten Sie in einem der beiden Berufszweige tätig sein, wissen Sie das sicherlich bereits.
Gesetzlich geregelt wird das Ganze für Steuerberater im Steuerberatergesetz (§ 57 Abs. 1 StBerG) und für Anwälte in der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 43b BRAO). Dort heißt es mehr oder weniger identisch:
„Werbung ist […] nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“
Nun stellen sich zwei Fragen:
a) Wann ist Werbung förmlich und inhaltlich sachlich
b) Wann ist Werbung nicht auf die Erteilung im Einzelfall gerichtet
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Erstellung förmlich und inhaltlich sachlicher Werbemittel zwar nicht jedermanns Sache ist, man sich jedoch auch fragen muss, ob es überhaupt sinnvoll wäre, unförmlich und unsachlich Werbung zu machen.
Ich bin ein großer Befürworter der Prämisse Mehrwert – sei es bei Inhalten auf Webseiten wie diesem hier, oder auch die Werbung für unsere Kunden. Wer unsachlich und reisserisch für die eigene Kanzlei Marketing macht, der wir bei der Mandantenakquise nicht besser, sondern eher schlechter abschneiden. Hierfür ist in der Branche schlicht weg die Vertrauenswürdigkeit ein zu wichtiges Gut.
Wie Sie als Kanzlei rechtskonform werben können
Förmlich und Inhaltlich sachlich heißt dafür also konkret: Machen Sie keine unwahren Versprechungen in Ihren Werbebotschaften und klären Sie über Ihre Tätigkeit als Steuerberater bzw. Rechtsanwalt auf. Nicht mehr und nicht weniger.
Die Ausrichtung von Werbung auf den Einzelfall ist schon interessanter. Um das ganze in einen anschaulichen Kontext zu packen:
Sie dürfen nicht werben, um konkret und gezielt eine Person zur Inanspruchnahme einer Ihrer Dienste zu bewegen. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Peter Müller in einen Erbschaftsstreit verwickelt ist, dürfen Sie ihm nicht gezielt einen Brief nach Hause schicken, in dem Sie Ihre Dienste anpreisen und um Ihnen als Mandanten buhlen.
Rechtssprechungen sind hier sogar sehr liberal:
Konkret ging es bei einer Klage, die 2018 bis vor den Bundesgerichtshof kam, darum, dass ein Anwalt gezielt Geschäftsführer insolventer GmbHs angeschrieben hatte, die er zuvor im Handelsregister gefunden hatte. Diesen bot er seine Dienste an, um sie bzgl. Haftungsrisiken für Geschäftsführer insolventer GmbHs zu beraten und ggf. zu vertreten.
Hierfür fing sich der Anwalt eine Rüge der Anwaltskammer ein, die der Rechtsanwalt jedoch anfechtete – mit Erfolg. Der BGH erklärte diese Form des Kanzleimarketings für rechtens und die Rüge für unangemessen. Einzig, wenn die Entscheidungsfreiheit des Empfängers durch Belästigung, Nötigung oder Überrumpelung eingeschränkt sei, wäre eine solche Werbung nicht zulässig. Ebenso wurde argumentiert, dass das Anschreiben als solches für eine Vielzahl an Adressaten passend gewesen wäre.
Sie erinnern sich an mein Beispiel mit dem Erbschaftsstreit von Peter Müller – hätten Sie einen solchen Brief generisch gestaltet und an eine Vielzahl an Personen geschickt, wäre es per se wieder in Ordnung gewesen – auch wenn solch eine Werbemaßnahme, nun ja, eine „Geschmäckle“ hätte.
Was lässt sich hieraus nun implizieren: Nun ja – dass Sie als Steuerberater oder Rechtsanwalt sehr wohl spannendes Marketing für Ihre Kanzlei machen dürfen. Will man hier konform mit dem Gesetz gehen, empfiehlt sich dabei in besonderem Maße Online-Marketing, weil eine gewisse unpersonifizierte Ansprache sogar die Regel ist. Hierauf gehe ich jedoch in einem der folgenden Kapitel genauer ein.
Öffentlichkeitsarbeit (PR) im Kanzleimarketing
Öffentlichkeitsarbeit wie Pressemitteilungen sind aus dem Marketingmix vieler Kanzlei nicht wegzudenken.
Und ja:
Die Presse ist noch immer ein wichtiger Faktor wenn es um Reputation und Markenbildung geht. Und die Bedeutung von Pressearbeit von Kanzleien ist meinen Augen jedoch schlichtweg „historisch gewachsen“. Ein Ausdruck, den ich auch dann oft zu hören bekomme, wenn wir mit Kunden über deren Mandantensysteme sprechen. Denn an dieser Stelle möchte ich klarstellen:
Historisch gewachsen ist vieles, das hat aber oftmals mehr mit Bequemlichkeit und Zurückschrecken vor Veränderung zu tun.
Natürlich sind Presseartikel die Reinform des sachlichen und förmlich Korrekten Darstellen, der eigenen Dienstleistungen – so gesehen also das perfekte Mittel des rechtskonformen Kanzleimarketings. Aber:
Wie bereits angesprochen, ist das Werbeverbot weitgehend liberalisiert und ermöglicht bessere Möglichkeiten, als Pressearbeit. Öffentlichkeitsarbeit hat viel mit Kontaktpflege zu tun und gerade kleine Kanzleien haben hierfür schlicht keine Kapazität.
Positive Presseartikel sind gut für das Image einer Kanzlei und haben damit positiven Einfluss, auch für die Mandantenakquise – gar keine Frage. In meinen Augen lohnt es sich aber erst bei größeren Kanzleien mit mehr als 10 Anwälten bzw. Steuerberatern, hierin Energie zu stecken. Und dann idealerweise mit einer PR-Agentur, die bereits über die Kontakte verfügt.
Regelmäßige Pressemitteilungen für Pressearbeit von Kanzleien wichtig
Anschließend sollten regelmäßige Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Hier sind es die Erfolge und starken Auftritte, die es sich zu präsentieren lohnt. Auch die Akquise eines bedeutenden Mandanten kann – dessen Zustimmung natürlich vorausgesetzt, eine Pressemitteilung inhaltlich füllen. Genauso können Sie, wenn Sie ein Fachgebiet haben und als Experte auftreten, solche Mitteilungen über solche Auftritte veröffentlichen.
Prinzipiell sollten Sie bei Pressemitteilungen nicht reisserisch sein, sondern sachlich und nüchtern berichten. Journalisten mögen Professionalität. Nehmen Sie ihnen die Arbeit ab, sich erst durch eine Flut an Werbebotschaften durchkämpfen zu müssen. Daran hat kein Journalist Interesse.
Social Media Marketing für Ihr Kanzlei Marketing
Wenn wir Social Media Marketing vorschlagen, kommen oft pauschale Aussagen wie:
Was soll unsere Kanzlei in sozialen Netzwerken? Wir sind seriös!
Doch daran will niemand etwas ändern – auch nicht, wenn Social Media eingesetzt werden soll. Sicherlich haben Sie auch schon das ein oder andere Mal vorgeschlagen bekommen, dass Sie in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing oder TikTok aktiv werden sollen. Ich kann Ihnen versichern: Sie werden über diese Kanäle nicht an neue Mandanten gelangen.
Richtig gehört! Und das aus dem Mund bzw. in diesem Fall aus den Fingern eines Marketing-Experten.
Warum sage ich das? Nun ja, ich bin schlichtweg der Meinung, dass soziale Netzwerke kein Ort sind, um neue Mandanten zu finden. Dafür ist Steuerberatung oder Rechtsberatung schlicht zu wenig als Produkt zu vermarkten. Und doch bin ich der Meinung, dass eine gewisse Präsenz in sozialen Netzwerken notwendig ist.
Wie das zusammen geht? Die Reise eines potenziellen Mandanten bis dieser letztendlich Kunde Ihrer Kanzlei wird ist lang. Oftmals vergehen Wochen und viele Kontaktpunkte. Und um dem potenziellen Mandanten auch zu akquirieren, ist es Aufgabe des Kanzleimarketings, dem Nutzer die Entscheidung so leicht wie möglich zu machen.
Wie Sie als Anwalt oder Steuerberater Social Media einsetzen können
Das heißt: Auf allen Kanälen, auf dem potenzielle Kunden auf Sie aufmerksam werden können, einen guten Eindruck hinterlassen. Und dazu zählt auch Social Media. Hier macht es Sinn, eine gewisse Präsenz zu zeigen, auch wenn Sie den Erfolg solcher Maßnahmen nicht an Likes festmachen sollten. Vielmehr dient Social Media dazu, Vertrauen bei den Nutzern zu erwecken, die ohnehin schon auf Sie und Ihre Kanzlei aufmerksam geworden sind.
Neben solchen so genannten organischem Social Media Marketing ist es tatsächlich immer noch lohnenswert, auch Werbeanzeigen in den sozialen Netzwerken zu schalten. Diese machen insbesondere dann Sinn, wenn Sie beispielsweise Besucher Ihrer Kanzleiwebseite erneut ansprechen möchten. Das so genannte Remarketing führt weitere Kontaktpunkte schneller herbei und sorgt so dafür, dass der Prozess der Mandantenaqkuise letztlich beschleunigt wird – Social Media Marketing fungiert dann als Katalysator Ihres Kanzleimarketings.
Webseiten als Mittelpunkt von modernem Kanzleimarketing 2022/2023
Wir kommen zu meinem mir persönlich liebsten Schauplatz von gutem Kanzleimarketing: Die Kanzleiwebsite.
Auf der Website einer Kanzlei laufen die Fäden des modernen Marketings zusammen. Spielen wir das Spiel durch:
Sie werden weiterempfohlen? Heutzutage verschickt man einen Link oder, falls nur der Name weitergegeben wurde, wird eben gegoogled, mit dem Ziel, Ihre Kanzleiwebseite zu finden.
Man ließt in der Presse über Sie? Auch hier wieder: Falls angegeben wird direkt die Webseite geöffnet oder der Weg über Google gewählt.
Neben einem Google My Business Eintrag (hierzu später mehr) ist die Kanzleiwebseite schlichtweg das meistgenutzte Mittel zur Kontaktanbahnung mit neuen Mandanten.
Die Bedeutung der Webseite Ihrer Kanzlei ist immens und er wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen, deswegen ist es enorm wichtig, dass Sie ihr genügend Aufmerksamkeit und Energie zuwenden. Neben der Aufgabe, dass über Kontaktformulare, angegebene Telefonnummern und Adressen ein Kontakt zustande kommen soll, können Sie die Webseite auch gezielt dafür nutzen, um Interessenten auf Sie aufmerksam zu machen.
Kanzleiwebseite erfüllt mehrere Zwecke
Lassen Sie mich einige Stichpunkte aufzählen, um zu zeigen, wo Ihre Webseite eine zentrale Rolle spielt und warum sie deshalb so wichtig für Ihr Kanzleimarketing ist:
- Eine Webseite kann Vertrauen aufbauen bzw. Misstrauen abbauen
- Sie können auf Ihrer Kanzleiwebsite transparent Ihr Dienstleistungen beschreiben
- Eine Webseite kann durch Fachbeiträge Ihre Expertise untermauern
- Die Kanzleiwebseite kann Medium für andere Marketing-Kanäle wie PR sein
- Durch inhaltliche Beiträge auf der Website Ihrer Kanzlei können Sie Ihre Sichtbarkeit bei Google steigern
- Auf der Website Ihrer Kanzlei können Sie durch interaktive Elemente wie Steuerrechner, Anspruchsprüfer, Eignungstests etc. potenzielle Mandanten schneller zur Kontaktaufnahme bewegen
- Durch interne Bereiche die Beziehung zu Ihren Mandanten stärken
- Durch gezielte Zielseiten (auch als Landing Pages bekannt) können Interessenten gezielter überzeugt werden
Die Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Zusammengefasst haben Sie mit einer guten Website für Ihre Kanzlei, die Ihrem Corporate Design folgt, suchmaschinenoptimiert ist und einem klarer Richtung beim Thema Content Marketing folgt (hierzu gleich mehr) den größten Hebel für das Onlinemarketing Ihrer Kanzlei. Dabei reiht sich die Website nicht als eine weitere mögliche Marketingmaßnahme neben anderen Marketinginstrumenten ein, sondern sollte vielmehr als sinnvoller Partner und als Rückrat anderer Marketingmaßnahmen gesehen werden.
Wer mehr darüber erfahren möchte, wie Sie die Webseite Ihrer Kanzlei bestmöglich gestalten können, um mit ihr mehr Mandanten akquirieren zu können, kann in meinem Blogbeitrag zum Thema 10 Tipps für eine bessere Kanzleiwebseite weiteren wertvollen Input erhalten.
Content Marketing: Inhalte mit Mehrwert für Ihr Kanzleimarketing
Ich weiß nicht, ob Ihnen der Begriff Content Marketing etwas sagt. Falls nein, ist das auch nicht weiter schlimm, denn ich bin mir sicher, dass Sie trotzdem mit dem Format als solchem bekannt sind und eventuell nutzen Sie bereits heute Content Marketing für Ihr Kanzleimarketing. Aber lassen Sie mich Ihnen erklären, was darunter zu verstehen ist:
Früher galt oftmals die Devise, dass man für Informationen Geld bezahlen muss. Ich kenne viele Anwälte und Steuerberater, die das auch heute noch so sehen. Und an sich ist der Gedanke nicht verwerflich:
Wer will schon das eigene Beratungsangebot mit kostenloser und frei zugänglichen Inhalten, also Content, kanibalisieren?
Um es kurz zu machen: Diese Sorge ist nicht mehr zeitgemäß. Zwar ist ein solches Risiko natürlich in der Tat da, aber das ist der Lauf der Zeit. Informationen sind nunmal so leicht zugänglich wie nie zuvor und daran wird sich auch nichts ändern. Der Schwerpunkt der Dienstleistung muss deswegen auch vermehrt im Service und der Leichtigkeit für den Mandanten liegen und nicht im Wissensvorteil allein.
Doch was heißt das nun konkret? Wie sollen Sie Content Marketing in Ihr Kanzleimarketing integrieren? Und was bringt es Ihnen und Ihrer Kanzlei?
Der Reihe nach.
Was heißt das konkret?
Sie sollten Ihr Wissen in aufbereiteter und gut bekömmlicher Art und Weise zugänglich machen. Sie dürfen nicht den Fehler machen, Ihre Leser oder Zuschauer zu überfordern. Versuchen Sie stattdessen, Ihrem Publikum Lösungen und Informationen auf dem Silbertablett zu servieren.
Wie sollte Content Marketing in Ihr Kanzleimarketing integriert werden?
Durch einen Blog bzw. Beitragsseite auf Ihrer Kanzleiwebseite, durch YouTube Videos oder einer Kombination aus beidem. Beide Formate stellen sicher, dass die Beiträge und Informationen, die Sie bereitstellen, auch gefunden werden.
Was bringt es Ihnen und Ihrer Kanzlei?
Sie als Verfasser solcher Beiträge oder Protagonist in solchen Videos können sich als Experte positionieren und bauen durch Wissen Integrität auf. Ihre Kanzlei kann potenzielle Mandanten, die ohnehin bereits an den entsprechenden Themen (und damit auch an den Dienstleistungen) interessiert sind, auf sich aufmerksam machen, da sie hierdurch in Google und auf YouTube gefunden werden kann – und das auch dann, wenn der Nutzer nicht bloß den Kanzleinamen eingibt, sondern eben auch das eigentliche Thema.
Verstehen Sie mich nicht falsch:
Ich weiß, dass das bei weitem nicht so leicht ist, wie es sich hier liest. Gerade Themenwahl, Verfassen und ansprechende Aufbereitung kosten viel Zeit und Energie. Aber es ist ein langfristiges Investment für Ihre Kanzlei und Ihr Kanzleimarketing – und das zahlt sich aus.
Das wichtigste beim Content Marketing ist, dass es Mehrwert schafft. Generell sollte das jede Maßnahmen für das Marketing, egal ob für Rechtsanwälte oder Steuerberater, bei Inhalten ist das jedoch bedeutend wichtiger. Denn sonst ist der Effekt genau der gegenteilige: Potenzielle Mandanten fühlen sich um ihre Zeit betrogen, das Vertrauen in Sie und Ihre Kanzlei sinkt. Neue Mandanten gewinnen Sie nur mit Mehrwert.
Noch können Sie sich über kostenfrei zugängliche Inhalte, die echten Mehrwert liefern, von der Konkurrenz abheben. Eine frühzeitiger Start lohnt sich und das gleich doppelt.
Denn:
Je länger Sie aktiv sind, desto mehr schätzen Sie Suchmaschinen. Hierzu jetzt mehr.
Suchmaschinenoptimierung für Ihre Kanzlei Webseite
Über Suchmaschinenoptimierung oder kurz SEO könnte man Bücher schreiben – hat man auch schon. Deswegen will ich an dieser Stelle nur kurz darauf eingehen. Ebenso möchte ich nur kurz skizzieren, warum es sich lohnt, die Suchmaschinen Optimierung im Blick zu behalten. Ich werde nicht auf konkrete Maßnahmen zur Optimierung von Webseiten eingehen – hierzu werde ich in Zukunft einen eigenen Beitrag veröffentlichen.
Hinter SEO steckt ein Ziel: Für wichtige Schlüsselwörter, also Keywords, weit oben in den Suchergebnissen angezeigt zu werden.
Warum ist das lohnenswert?
Nun ja, wer sieht nicht gerne die eigene Kanzlei Website weit oben in den Sucheergebnissen, wenn es um ein Thema geht, in dem Sie tiefgehende Expertise vorweisen können?
Langfristig ist dieser Weg Ihre kostengünstige Alternative zu bezahlter Werbung, da Sie für die Platzierung in den Suchergebnissen, anders als bei einer bezahlten Anzeige in den Suchergebnissen, nichts bezahlen müssen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer sich eine gewisse Position durch gute Inhalte ergattert hat, hat damit eine Maschine zur Akquise neuer Mandanten implementiert.
Bei den Ansätzen zur Suchmaschinenoptimierung muss dann nochmal zwischen überregionalem SEO und lokalem SEO unterschieden werden. Bei letzterem spielt unter anderem Google My Business eine wichtige Rolle.
Google My Business: Wichtiges Mittel für lokales Kanzleimarketing
Hat Ihre Kanzlei bereits einen Eintrag bei Google My Business? Falls Ihnen das nichts sagt:
Google My Business ist eine Art Seite, die Sie bei Google anlegen können. Google füllt dann Informationen bei Google Maps oder in der Google Suche mit Informationen, die Sie auf der My Business Seite eingepflegt haben. Ebenso versammeln sich beim My Business Kundenrezensionen.
Warum messe ich dem Eintrag nun eine so große Bedeutung bei? Meine Antwort: Was sich steuern lässt, sollte gesteuert werden. Anstatt es dem Zufall zu überlassen, welche Informationen Google über Sie bereitstellt, sollten Sie proaktiv passende Inhalte zur Verfügung stellen.
Die Wirkung, insbesondere für die lokalen Suche – wenn also Peter Maier nach Rechtsanwälte in Offenbach sucht – ist äußert groß. Auch, weil ich der Meinung bin, dass Google Aktivität auf Ihrem Google My Business Profil durch bessere Rankings in der lokalen Suche belohnt.
Wichtige Funktion ist darüber hinaus die Rezensions-Funktion von MyBusiness. Sie sollten versuchen, bei Google so viele Bewertungen wie nur möglich zu sammeln. Für Google sind die Rezensionen ein sehr starkes Ranking-Signal für die lokalen Suchergebnisse. Darüber hinaus können Sie durch so genannten Social Proof Vertrauen bei Mandanten aufbauen. Frei nach dem Credo:
Was andere gut finden, kann so schlecht nicht sein.
Online Bewertungen für Ihre Kanzlei sind ein wichtiges Signal für potenzielle Mandanten.
Bezahlte Werbeanzeigen für Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich unterteile Marketing gerne in aktives und passives Marketing. Bei passivem Marketing werden Sie tätig, schreiben beispielsweise eine Pressemitteilung oder einen Blogbeitrag, veröffentlichen diesen auf Ihrer Webseite und lassen den Rest von alleine geschehen.
Bei aktivem Marketing gehen Sie auf eine potenzielle Zielgruppe zu, versuchen proaktiv, mit dieser in Kontakt zu treten und präsentieren Ihre Dienste ansprechend und überzeugend. Bezahlte Werbeanzeigen, im analogen Marketing in Zeitungen und Zeitschriften, im Online Marketing in Suchmaschinen, auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken, zählen zur Kategorie aktives Marketing.
Darüber hinaus zu einem Mittel, das, gerade wenn kurzfristig Mandanten akquiriert werden sollen, in Mittel der Wahl.
Ich bin der Ansicht, dass die digitale Form von Werbeanzeigen die besser Form ist, da die Streuverluste nicht so groß sind und Sie die Erfolge besser verfolgen können. Hierbei bieten sich dann vor allem zwei Arten an (gilt sowohl für einen Anwalt, wie auch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater):
- Suchmaschinenwerbung
- Werbung in sozialen Netzwerken
Zwar gibt es auch die Möglichkeit, Banner auf fremden Webseiten einzublenden. Auf Grund zunehmender Blindheit der Nutzer für dieses Werbeformat rate ich hiervon jedoch immer ab.
Gehen wir auf die einzelnen Formate ein.
Pull- und Push Prinzip: Online Kanzleimarketing mit Wirkung
Werbung in Suchmaschinen ist für Rechtsanwälte und Steuerberater ein äußerst effektives Mittel, wenn es denn richtig gemacht ist. Denn die Werbung wird nach dem Pull und nicht nach dem Push-Prinzip ausgestrahlt.
Was heißt das?
Das Push-Prinzip bedeutet, dass Sie Werbung an Nutzer ausspielen, die nicht danach gefragt haben, sondern die schlicht vom Werbealgorithmus ausgewählt wurden und als möglicherweise passende Person identifiziert wurden.
Das Pull-Prinzip im Online Marketing bedeutet, dass Werbung nur denjenigen ausgestrahlt wird, welche bereits konkretes Interesse haben. Suchmaschinenwerbung ist wie gesagt solch ein Fall.
Wenn Peter Maier bei Google nach Steuerberater in Offenbach googled, dann hat er offensichtlich ein konkretes Interesse an deer Dienstleistung eines Steuerberaters.
Kombination der Werbeformen erfolgsversprechend für Kanzleien
Gemeinsam haben beide Formen des Marketings, dass die Kosten in der Regel auf Basis der Klicks berechnet werden. Soll heißen: Sie bezahlen für die Anzeigen dann, wenn sie von einem Nutzer angeklickt werden.
Den Werbeplattformen ist der Unterschied zwischen Pull und Push natürlich bekannt, weswegen Sie für Klicks auf Werbeanzeigen in Suchmaschinen einen deutlich höheren Preis bezahlen müssen, als bspw. in sozialen Netzwerken. So liegt der CPC (Cost per Click) für eine Anzeige im Kanzleimarketing oft zwischen 3-8 Euro, abhängig davon, wie gut Ihre Kampagne aufgesetzt ist. In sozialen Netzwerken kommen Sie auf Klickpreise, die oftmals weniger als 1 Euro betragen, die Qualität ist dann aber oftmals auch nicht so hoch.
In meinen Augen liegt der Schlüssel ohnehin in einer Kombination aus beidem und wir von uns so schon lange angewendet:
Sie sprechen Nutzer zunächst per Pull-Prinzip über Suchmaschinen an. Im zweiten Schritt spielen Sie Werbung per Push-Prinzip an all diejenigen aus, die auf Ihre Werbeanzeigen in Suchmaschinen geklickt haben. Diese Wiederansprache der Nutzer nennt sich Remarketing und ist sehr effizient.
Fazit zum Thema Kanzleimarketing
Egal ob Sie nun Anwalt oder Steuerberater sind – wenn Sie im Kanzleimarketing auch 2022/2023 erfolgreich sein wollen, ist der vielversprechendste Marketingplan der, der auf digitale Lösungen aufbaut.
Oftmals ist es das Zusammenspiel mehrerer Instrumente, die das Kanzlei Marketing erst so richtig zum Erfolg bringt. Das sollte aber niemanden davon abschrecken, frühzeitig anzufangen. Sie müssen nicht sämtliche Maßnahmen gleichzeitig umsetzen, wenn Sie effektives Kanzleimarketing betreiben möchten. Fangen Sie mit dem wichtigsten Punkt an (meine Empfehlung: eine optimale Kanzlei Webseite) und arbeiten Sie sich dann durch weitere Bausteine.
Hierbei wünsche ich viel Erfolg. Lassen Sie mich bei Fragen gerne in den Kommentaren wissen, was unklar ist. Ausgangspunkt für Ihre Bemühungen kann gerne auch unsere kostenfreie Status Quo Analyse sein, die Ihnen klare Handlungsempfehlungen an die Hand gibt. Hinterlassen Sie uns hierfür gerne eine Nachricht.